SG Plastics GmbH_Allgemeine_Geschäftsbedingungen.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SG Plastics GmbH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) beziehen sich auf alle Lieferungen und Leistungen, die durch die SG Plastics GmbH gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden.
2. Es gelten ausschließlich die AGB der SG Plastics GmbH. Davon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Für alle Bereiche, die nicht durch diese AGB geregelt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
3. Bereitstellung von Daten und Haftung für Urheber- oder Patentrechtsverletzungen
3.1. 2D und 3D Daten werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Falls die SG Plastics GmbH die 3D Dateien oder 2D Zeichnungen überarbeiten soll, können zusätzliche Kosten anfallen.
3.2. Die SG Plastics GmbH haftet nicht für Verletzungen des Urheber- oder Patentrechts während der Arbeit mit Zeichnungen und Mustern, die durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
4. Produktion von Musterteilen und Bereitstellung des Mustermaterials
4.1. Das Kunststoffmaterial für die Musterung beauftragter Spritzgießwerkzeuge wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, wenn nicht exakt das selbe Material am Ort der Musterung verfügbar ist. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann ein ähnliches Material verwendet werden.
4.2. Soll die Losgröße bei der Musterung von Spritzgießwerkzeugen eine wirtschaftliche Größenordnung überschreiten, behält sich die SG Plastics GmbH vor die Maschinenstunden für die Produktion in Rechnung zu stellen. Hierfür kommt ein gesonderter Vertrag zustande.
5. Lieferzeit und Haftung für Verzug
5.1. Die Fertigungsdauer von Spritzgießwerkzeugen beginnt mit der Freigabe der Konstruktion und erfolgter Anzahlung. Sie endet mit T1 (Musterung). Liefertermine für Freigabemuster werden dem Auftraggeber bestätigt.
5.2. DAP und DDP Liefertermine für Spritzgießwerkzeuge können nach Freigabe der Musterteile und nach der Beauftragung der Transporte bestätigt werden.
5.3. Die SG Plastics GmbH haftet nicht für Verzug bei der Lieferung oder der Leistungserbringung, wenn sie den Verzug nicht verschuldet hat. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Wartungshinweise der SG Plastics GmbH (SG Plastics_Werkzeug Inspektions- und Wartungsplan) zu befolgen.
6.2. Sollten Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auftreten, wird die SG Plastics GmbH diese beheben, sofern sie aufgrund einer mangelhaften Lieferung zustande gekommen sind.
6.3. Die Mängelbehebung durch den Auftraggeber ist im Rahmen der Gewährleistung nur nach vorheriger Absprache möglich.
6.4. Die SG Plastics GmbH haftet für Mängel durch mangelhafte Lieferung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
7. Ersatzteile können auf Anfrage kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden, wenn diese lieferbar sind.
8. Rechnungen der SG Plastics GmbH haben das Zahlungsziel 5 Tage netto, sofern nicht abweichend auf der Rechnung angezeigt. Skonto oder andere Abzüge sind unzulässig.
9. Gelieferte Werkzeuge und Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der SG Plastics GmbH.
10. Der Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der SG Plastics GmbH ist Potsdam.
11. Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, treten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland an ihre Stelle. Der Vertrag bleibt wirksam. Falls keine entsprechende gesetzliche Bestimmung vorhanden ist, wird eine Regelung vorausgesetzt, die der Auftraggeber und die SG Plastics GmbH in Treu und Glauben vereinbart hätten.
12. Kontakt
SG Plastics GmbH
Tulpenweg 24
14778 Beetzsee
Deutschland
info@sg-plastics.de
www.sg-plastics.de